Allgemeine Geschäftsbedingung

Diese AGB gilt für alle Dienstleistungen, die von JG Consulting angeboten und durchgeführt werden.

1. Allgemeines

  • Alle angebotenen Dienstleistungen werden zu der nachfolgenden AGB erfüllt.
  • Abweichungen von dieser AGB werden nur wirksam, wenn diese in schriftlichen Form in einem erstellten Angebot beschrieben sind.
  • Sämtliche Absprachen, auch Mündliche, sind nur wirksam, wenn diese schriftlich eingereicht und bestätigt wurden.
  • Alle anderen Bedingungen und Vertragsformen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere Bestätigung.

2. Angebote

  • Angaben zu Preisen über zu erbringende Dienstleistungen sind branchenübliche Preise.
  • Alle schriftlich erstellten Angebote sind für die beschriebene Dienstleitung verbindlich.
  • Ergeben sich von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Beauftragung/Bestellung, können erstellte Angebote teilweise oder ganz ihre Gültigkeit verlieren.

3. Voraussetzungen

  • Sämtliche Dienstleistungen werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/Bestellers durchgeführt.
  • Bei Aufträgen oder Projekten die sich über mehrere Tage/Wochen erstrecken, wird durch den Auftraggeber/Besteller eine angemessene Unterkunft organisiert, sofern nicht anderes vereinbarte wurde. 
  • Unterkünfte werden grundsätzlich in Einzelzimmern organisiert.
  • Wenn der Auftraggeber eine Unterkunft nicht stellt oder stellen kann, wird eine entsprechende Unterkunft von JG Consulting organisiert und in Rechnung gestellt.
  • Gemäß den gültigen gesetzlichen Vorgaben und den gültigen DGUV Vorschriften, Regeln, Grundsätzen und Informationen werden Dienstleistungen, bei denen es erforderlich ist, grundsätzlich nur in zwei Mann Teams durchgeführt. Rettungsmittel werden von JG Consulting vorgehalten oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

4. Dienstleistung/Bestellung

  • Sämtliche Dienstleistungen werden im Rahmen der gültigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
  • Die Einhaltung vereinbarter Dienstleistungstermine werden nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes übernommen. Bei höherer Gewalt und sonstigen damit vergleichbaren Ereignissen liegt die rechtzeitigen Dienstleistungserfüllung nicht in der Hand von JG Consulting und es können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
  • Wenn Dienstleistungstermine, von seitens des Auftraggebers/Bestellers, nicht eingehalten werden können, müssen diese rechtzeitig bekannt gegeben werden, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart.
  • Verzögerungen, die dem Auftraggeber/Besteller zuzuschreiben sind, gehen zu seinen Lasten und sind gegebenenfalls gesondert abzurechnen.
  • Wenn Vorbesichtigungen stattfinden, Beratungen erbracht werden oder sonstige Vorleistungen erfolgen, werden diese gesondert, wie vereinbart, in Rechnung gestellt.
  • Bei Sämtliche Dienstleistungen, ausgenommen Sicherheitstrainings, ist der Auftraggeber/Besteller in der Verantwortung alle erforderlichen Dokumente, die zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich sind, zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Wenn diese Aufgabe an JG Consulting übertragen wird, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.
  • Der Auftraggeber/Besteller ist in der Verantwortung, bei Sicherheitstrainings, für seine Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung zu stellen.

5. Auftragserteilung

  • Vor Beginn einer Dienstleistung muss von Auftraggeber/Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung/Bestellung vorliegen.
  • Die Auftragsbestätigung/Bestellung kann uns per Post oder per E-Mail erreichen.
  • Aus der Auftragsbestätigung/Bestellung muss hervorgehen wer der Auftraggeber/Besteller ist und wann, wo und welche Dienstleistung durchgeführt werden soll.
  • Für die Beauftragte Dienstleistung müssen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen beinhalten mind. Dienstleistungsbeschreibung, Objektbezeichnung, Ortsbezeichnung, Zufahrthinweise, Zugangshinweise, Kontaktperson und sonstige erforderliche Dokumente.
  • Wenn diese Informationen nicht durch den Auftraggeber/Besteller erbracht werden können und JG Consulting diese selber in Erfahrung bringen oder erstellen muss, wird dieser Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt.

6. Stornierung

  • Bei einer Stornierung oder einer Terminänderung 14 bis 7 Tage, vor der Durchführung einer bestätigten Dienstleistung, berechnen wir 50% des gesamten Auftragswertes und ggf. weiteren Kosten als Stornogebühr.
  • Bei einer Stornierung oder einer Terminänderung 6 bis 2 Tage, vor der Durchführung einer bestätigten Dienstleistung, berechnen wir 75% des gesamten Auftragswertes und ggf. weiteren Kosten als Stornogebühr.
  • Bei einer Stornierung oder einer Terminänderung einen Werktag vor oder am Tag einer bestätigten Dienstleistung, berechnen wir 100% des gesamten Auftragswertes und ggf. weiteren Kosten als Stornogebühr.
  • Bei einer Stornierung, einer bestätigten Dienstleistung, für die eigens Ausrüstung/Material beschafft wurde, werden die Materialkosten in jedem Fall zu 100% in Rechnung gestellt.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

  • In Rechnung gestellt werden die angebotenen und vereinbarten Preise. 
  • Alle Preise verstehen sich Netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen geltenden MwSt..
  • Bei Dienstleistungen die sich über mehr als eine Woche erstrecken, behalten wir uns vor, ggf. Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
  • Fahrtkosten werden pauschal pro km, ab Firmenadresse bis Zielstandort sowie Fahrten zwischen Hotel und Zielstandort, in Rechnung gestellt.
  • Hotelkosten werden pauschal pro Nacht in Rechnung gestellt .
  • An- und Abfahrten werden pauschal für den Anreise- und Abreisetag in Rechnung gestellt.
  • Büroarbeiten werden pauschal pro Tag oder pro Stunde in Rechnung gestellt.
  • Sachverständigentätigkeiten werden zu den angebotenen und vereinbarten Tagespauschalen oder objektbezogenen Einzelpreisen in Rechnung gestellt.
  • Stand-by Zeiten werden zu den angebotenen und vereinbarten Preisen pauschal in Rechnung gestellt – Onshore zählt die Stand-by Pauschale, wenn Wetterbedingte oder andere, nicht durch JG Consulting verschuldete, Wartezeiten dazu führen, dass nicht gearbeitet werden kann – Offshore zählt die Stand-by Pauschale, wenn Wetterbedingte oder andere, nicht durch JG Consulting verschuldete, Wartezeiten dazu führen, dass nicht gearbeitet werden kann auch wenn die Unterkunft sich auf dem Festland befindet.
  • Bei Trainertätigkeiten werden die angebotenen und vereinbarten Pauschalen pro Tag oder pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  • Bei Trainertätigkeiten behalten wir uns vor, die erbrachte Dienstleistung direkt nach jedem Trainingstag in Rechnung zu stellen.
  • Bei Erstbeauftragung behalten wir uns das Recht vor, ggf. eine Vorabzahlung in Höhe von 50% des gesamten Auftragswertes einzufordern.
  • Arbeiten Onshore an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden mit 100% Aufschlag berechnet.
  • Arbeiten Offshore an gesetzlichen Feiertagen werden mit 100% Aufschlag berechnet
  • Zahlungen werden ausschließlich per Überweisung geleistet.
  • Rechnungen sind immer umgehend und ohne Abzug zu begleichen.
  • Sollten wir Informationen über eine negative Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers/Bestllers erhalten, so können wir sofortige Zahlung verlangen, die Erbringung der Dienstleistung verweigern und die Erbringung weiterer Dienstleistungen in Form von Vorabzahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn wir die Informationen über eine negative Zahlungsfähigkeit erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung/Bestellung erhalten.

8. Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, 5% p.a. über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

9. Gegenforderungen

  • Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

10. Konventionalstrafen

  • Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.

11. Mängel

  • Mängelrügen werden nur dann akzeptiert, wenn sie unmittelbar nach oder spätestens eine Woche nach Durchführung einer Dienstleistung schriftlich bei uns eingegangen ist.
  • Bei Mängeln, die durch höhere Gewalt entstanden sind, übernimmt JG Consulting keine Haftung.
  • Bei einer fehlerhaft erbrachten Dienstleistung behalten wir uns vor, die Dienstleistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen und die vereinbarte Vergütung zu reduzieren oder zu erstatten.
  • Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  • Mängel an einzelnen Dienstleistungen berechtigen nicht zur Stornierung eines gesamten Auftrages oder anderen bereits bestätigten Aufträgen.
  • Terminliche oder organisatorische Mängel berechtigen nicht von einem Dienstleistungsvertrag zurückzutreten.

12. Haftung

  • JG Consulting haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für Dienstleistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder dem Auftraggeber/Besteller zuzuschreiben sind können nicht an JG Consulting gestellt werden.
  • JG Consulting haften nicht für Mängel oder Schäden, die durch den Auftraggeber/Besteller vermeidbar gewesen wären, auch wenn diese vor Dienstleistungsbeginn schriftlich bekannt gegeben worden sind.

13. Datenerfassung

  • Personenbezogene Daten, die zur Durchführung einer Dienstleistung oder zum Ausstellen von Zertifikaten benötigt werden, werden von JG Consulting gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
  • Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

14. Bildrechte

  • JG Consulting untersagen in jedem Fall Bild- und Tonaufnahmen ohne vorherige Einwilligung.
  • Wurden Bild- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen über auf JG Consulting. Sie dürfen nur privat oder firmenintern verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Wir behalten uns vor, bei Dienstleistungen ggf. Bild- und Tondokumentationen zu erstellen.
  • Der Auftraggeber/Besteller willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet auf seine Rechte an dem Bild- oder Tonmaterial.
  • Die Freigabe gilt auch für Mitarbeiter und Nachunternehmer des Auftraggebers/Bestellers, die auf dem Bild- oder Tonmaterial gespeichert sind.

15. Geltungsbereich

  • Vorstehende AGB gilt für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form. Sie gilt für die weitere Geschäftsbeziehung solange, bis der Auftraggeber/Besteller über Änderungen informiert wird.
  • In jedem erstellten Angebot wird auf die gültigen AGB verwiesen.
  • Bei Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber/Besteller diese AGB an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.

16. Gerichtsstand

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen und ist die Freie Hansestadt Bremen.

Inspektionen und technische Prüfungen

Zur Feststellung und Begutachtung des aktuellen IST-Zustandes ihrer Windenergieanlage führe ich folgende technische Prüfungen durch …

  • Allgemeine technische Prüfungen zur Feststellung des IST-Zustandes der gesamten Windenergieanlage
  • Wiederkehrende/ Zustandsorientierte Prüfung – Fundament/Turm/Maschinenhaus/Nabe (MuT)
  • Wiederkehrende/ Zustandsorientierte Prüfung – Rotorblatt mittels Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
  • Prüfung der gesamten Windenergieanlage vor Ablauf der Gewährleistung (End of warranty inspection – EoW)
  • BPW nach 20 Jahren Betriebsdauer- praktischer Teil (analytischer Teil durch externe zertifizierte Partner)

Zusätzlich biete ich folgende Leistungen an …

  • Getriebe- und Hydraulikölanalyse                                                                            
  • Fettanalyse    
  • Sachkundeprüfungen prüfpflichtiger Komponenten und Ausrüstung in der Windenergieanlage
  • Allgemeine Begehungen und Dokumentation                                                                                                

Im Anschluss an jede Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht über die durchgeführte Prüfung. In diesem Prüfbericht ist die Prüfung ausführlich mit den festgestellten Abweichungen, Bildern und Emfehlungen dokumentiert.

Über genannte zusätzliche Leistungen erhalten Sie einen Analysebericht von anerkannten Fachfirmen, die mit der Auswertung der Analysedaten beauftragt werden.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für einzelne Dienstleistungen oder attraktive Gesamtpreisen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Qualitätssicherung

Für eine effektive und erfolgreiche Qualitätssicherung biete ich folgende Dienstleistungen an …

  • Baustellen-/ und Installationsüberwachung
  • Qualitätsüberwachung
  • Qualitätskontrollen 
  • Qualitätsinspektionen 

Während der Herstellungsphase von Teil- oder Gesamtkomponenten biete ich folgende Dienstleistungen an …

  • Fertigungsüberwachung 
  • Produktionsüberwachung 

Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot über die Dienstleistung, bei der Sie Unterstützung benötigen, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Prüfdienstleistungen

Als Sachkundige Person biete ich folgende Prüfdienstleistungen an …

  • Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906
  • Prüfen von Anschlagpunkten, Anschlageinrichtungen und -vorrichtungen nach DGUV Präventionsleitlinie und DGUV Information 201-056
  • Prüfen von Krane nach DGUV Vorschrift 52
  • Prüfen von Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54
  • Prüfen von Lastaufnahmeeinrichtungen und -mittel nach DGUV Regel 100-500 
  • Prüfen von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 
  • Prüfen von ortsfesten Leitern nach DGUV Information 208-032 

Prüfdienstleistungen führe ich derzeit ausschließlich bei Ihnen vor Ort durch.

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfbescheinigung oder die erforderliche Prüfcheckliste erstellt, sowie ein Prüfaufkleber (sofern Sinnvoll) angebracht. Voraussetzung für eine fach- und sachgerechte Prüfung ist, dass die zu prüfenden Gegenstände und Arbeitsmittel sich in einem prüffähigen Zustand befinden und die zur Prüfung erforderlichen Prüfdokumente zur Verfügung stehen.

Mit einer Dienstleistungsvereinbarung wären Sie auf der sicheren Seite und ich dokumentiere alle Prüftermine, damit eine Wiederholungsprüfung fristgerecht durchgeführt werden kann und nicht verfällt.

Hinweis: Ausgenommen von der Prüfung sind Gegenstände oder Arbeitsmittel, bei denen der Hersteller eine gesonderte Authorisierung oder eine spezielle Herstellerschulung/-unterweisung fordert.

Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot über die Prüfung von einzelnen Arbeitsmitteln oder attraktiven Gesamtpreisen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Qualifizierung von Mitarbeitern

Für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter, um diese als sachkundige Personen einzusetzen, biete ich folgende Qualifizierungsmöglichkeiten an …

  • Sachkundige Person zum Prüfen der Teilbereiche Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Rettungsausrüstung (RA) und Ausrüstung aus dem Bereich der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) nach DGUV Grundsatz 312-906
  • Sachkundige Person zum Prüfen von Anschlagpunkten, Anschlageinrichtungen und -vorrichtungen nach DGUV Präventionsleitlinie und DGUV Information 201-056
  • Sachkundige Person zum Prüfen von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
  • Sachkundige Person zum Prüfen von ortsfesten Leitern nach DGUV Information 208-032
  • Sachkundige Person zum Prüfen von Anschlag- und Lastaufnahmemittel nach DGUV Regel 100-500; Kapitel 2.8

Die Durchführung einer Qualifizierung biete ich derzeit nur als In-House Training beim Kunden an.

Im Anschluss an eine Qualifizierung und nach bestandener Erfolgskontrollen, in Praxis und Theorie, erhält jeder Teilnehmer ein personalisiertes Zertifikat mit der erworbenen Sachkunde und, falls erforderlich und vorhanden, einen Eintrag in den Sichrheitspass.  

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, was Ihren Anforderungen entspricht und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ein Angebot kann für Einzel- oder Gruppenqualifizierungen erstellt werden.

JG Consulting
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